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NIS-2 und BSIG

Online Vertiefungsseminar
08:00-10:30 MEZ

Sprache: Deutsch

Bild: FVA GmbH

NIS-2 und BSIG:

Verantwortung und Pflichten der Geschäftsleitung verstehen

Mit der NIS-2-Richtlinie und den Vorgaben des BSI-Gesetzes (BSIG) rückt die Cybersicherheit stärker in den Fokus der Unternehmensleitung. Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen sind insbesondere verpflichtet, angemessene Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, die Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.

Das Webinar vermittelt die wesentlichen rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Dabei werden insbesondere die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung, Anforderungen an das Cyberrisikomanagement, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Umsetzung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen behandelt. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben des § 38 BSIG sowie der BSI-Handreichung zur Schulung der Geschäftsleitung.

Zielgruppe

Geschäftsleitung und Führungskräfte aus Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die vom BSI-Gesetz bzw. der NIS-2-Richtlinie betroffen sind.

Spezifische technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Webinar richtet sich ausdrücklich an Geschäftsleitungen und behandelt die Anforderungen aus Management-, Compliance- und Governance-Perspektive.

Seminarziele

Nach dem Webinar

  • kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Pflichten der Geschäftsleitung nach dem BSI-Gesetz,

  • verstehen sie ihre persönliche Verantwortung für Cybersicherheit und Risikomanagement,

  • können sie zentrale Risiken für ihr Unternehmen besser einordnen und bewerten,

  • wissen sie, welche organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind,

  • erhalten sie konkrete Handlungsempfehlungen für die praxisgerechte Umsetzung der NIS-2-Anforderungen im Unternehmen.

Referenten

Christoph Callewaert

reuschlaw
www.reuschlaw.de

Rechtsanwalt und Senior Associate in der Digital Business Unit.
Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Cybersicherheit, Datenrecht und KI.

Steffen Zimmermann

VDMA e.V.
www.vdma.eu

Leiter Competence Center Industrial Security (Abteilung Informatik)

Er studierte Wirtschaftsinformatik und begann seine Karriere in Europas größtem Industrieverband VDMA im Jahr 2000. Seit 2018 führt er das Competence Center Industrial Security im VDMA. Er ist Gründer und Leiter sektoraler Expertenkommitees zur Informationssicherheit, OT Security und Product Security. Als Leiter der Task Force Cybersecurity des europäischen Dachverbands Orgalim ist er Mitglied der Expert Group CRA der Europäischen Kommission. Im August 2025 wurde er persönlich in die Advisory Group der ENISA berufen. Er ist Experte im Fachbeirat der Allianz für Cybersicherheit sowie in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien und Kommitees für Security, u.a. BDI, DAkkS, DKE, DIN, ISO, IEC und unterstützt aktuell insbesondere Normung zum Cyber Resilience Act bei CEN und CENELEC mit Fokus auf die EN IEC 62443.

Gebühren (netto)

Standard: 780,00 €
VDMA-Mitglieder: 650,00 €
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme eine Stornogebühr anfällt.


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