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NIS-2 und BSIG

Online Vertiefungsseminar
16:00-18:30 MEZ

Sprache: Deutsch

Bild: FVA GmbH

NIS-2 und BSIG:

Verantwortung und Pflichten der Geschäftsleitung verstehen

Mit der NIS-2-Richtlinie und den Vorgaben des BSI-Gesetzes (BSIG) rückt die Cybersicherheit stärker in den Fokus der Unternehmensleitung. Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen sind insbesondere verpflichtet, angemessene Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, die Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.

Das Webinar vermittelt die wesentlichen rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Dabei werden insbesondere die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung, Anforderungen an das Cyberrisikomanagement, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Umsetzung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen behandelt. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben des § 38 BSIG sowie der BSI-Handreichung zur Schulung der Geschäftsleitung.

Zielgruppe

Geschäftsleitung und Führungskräfte aus Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die vom BSI-Gesetz bzw. der NIS-2-Richtlinie betroffen sind

Spezifische technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Webinar richtet sich ausdrücklich an Geschäftsleitungen und behandelt die Anforderungen aus Management-, Compliance- und Governance-Perspektive.

Seminarziele

Nach dem Webinar

  • kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Pflichten der Geschäftsleitung nach dem BSI-Gesetz,

  • verstehen sie ihre persönliche Verantwortung für Cybersicherheit und Risikomanagement,

  • können sie zentrale Risiken für ihr Unternehmen besser einordnen und bewerten,

  • wissen sie, welche organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind,

  • erhalten sie konkrete Handlungsempfehlungen für die praxisgerechte Umsetzung der NIS-2-Anforderungen im Unternehmen.

Referent

Christoph Callewaert

reuschlaw
www.reuschlaw.de

Rechtsanwalt

Senior Associate in der Digital Business Unit
Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Cybersicherheit, Datenrecht und KI.

Gebühren (netto)

Standard: 780,00 €
VDMA-Mitglieder: 650,00 €
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme eine Stornogebühr anfällt.


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